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son-06-20.htm; 08.2008

wappenVersicherungsschutz für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement.

Hallo minisailors,
in Baden-Württemberg hat das Land eine Versicherung für ehrenamtliches Engagement abgeschlossen, und ich möchte dies wenigstens bei uns minisailors weitergeben.
Es ist ja schon viel bei uns darüber diskutiert worden, aber vielleicht hilft der Auszug zu einem besseren Verständnis für die Problematik.


LANDESWETZWERK
BÜRGERSCHAFTLICHES
ENGAGEMENT IN
BADEN-WÜRTTEMBERG


Stabsstelle Bürgerengagement
und Freiwilligendienste


Versicherungsschutz
für bürgerschaftliches
und ehrenamtliches
Engagement.


HAFTPFLICHTVERSICHERUNGSSCHUTZ UNFALLVERSICHERUNGSSCHUTZ
Baden-Württemberg

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in Baden-Württemberg engagieren sich über vier Millionen Menschen bürgerschaftlich und ehrenamtlich. Diese Einsatzbereitschaft ist gelebte Demokratie und unterstreicht das solidarische Miteinander in unserem Land in besonderem Maße.

Das Engagement im Verein, in der Bürgerinitiative oder in Selbsthilfegruppen ist für viele Menschen zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Ohne dieses freiwillige Tun wäre unsere Gesellschaft überhaupt nicht mehr vorstellbar.

Sich zu engagieren, kann aber auch Risiken mit sich bringen. Für viele spielen Überlegungen zur eigenen Absicherung im Rahmen ihrer freiwilligen Betätigung oftmals keine Rolle. In manchen Fällen war es bisher auch nicht möglich, den erforderlichen Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten zu erhalten. Um so größer war dann das Erschrecken, wenn es zu einem konkreten Schadensfall kam.

Die Landesregierung hat diese Lücke jetzt geschlossen und sich trotz äußerst angespannter finanzieller Lage zu einer weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt entschlossen.

Zum 1. Januar 2006 sind Sammelverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Tätige in Baden-Württemberg in Kraft getreten.

Eine große Anzahl von bürgerschaftlich und ehrenamtlich Aktiven in kommunalen Gremien, in der Feuerwehr, im Sport oder als ehrenamtliche Richter und Schöffen an den Gerichten in Baden-Württemberg ist bereits über bestehende Versicherungen gut geschützt. Die von der Landesregierung neu abgeschlossenen Versicherungsverträge bieten deshalb insbesondere freiwillig Tätigen in den vielen kleinen Initiativen, Gruppen und Projekten Schutz vor den finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden.

Mit diesem zusätzlichen Versicherungsschutz möchte die Landesregierung allen Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württernberg Dank und Anerkennung aussprechen, die in ihrer Freizeit Benachteiligten und Bedürftigen helfen oder sich gemeinsam mit anderen für das Gemeinwesen und ein gutes Miteinander einsetzen.

Günther H. Oettinger
Ministerpräsident


Haftpflicht-Versicherungsschutz

Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, d. h., eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadenfall vorleistungspflichtig.

Wer ist versichert?

Versichert sind ehrenamtlich/freiwillig Tätige für das Gemeinwohl, die ihre Tätigkeit in Baden-Württemberg ausüben oder deren Engagement von Baden-Württemberg ausgeht (z. B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitende Veranstaltungen, Aktionen usw.).

Die Tätigkeit muß in rechtlich unselbstständigen Strukturen stattfinden. Insofern werden Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen usw. nicht aus der Pflicht entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.

Wer ist nicht versichert?

Versicherte Leistungen

2.000.000 € Personenschäden, dreifach maximiert
2.000.000 € Sachschaden, dreifach maximiert
100.000 € für Vermögensschäden, zweifach maximiert
2.000 € für Abhandenkommen und Beschädigung von eingebrachten Sachen
2.500 € Selbstbeteiligung bei Sachschäden

Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen und der Sammelvertrag.


Unfall-Versicherungsschutz

Der gebotene Unfallversicherungsschutz besteht subsidiär. Eine private Unfallversicherung wird nicht angerechnet. Das Wegerisiko ist mitversichert.

Wer ist versichert?

Versichert sind ehrenamtlich/freiwillig Tätige für das Gemeinwohl, die ihre Tätigkeit in Baden-Württemberg ausüben oder deren Engagement von Baden-Württemberg ausgeht.
Im Bereich der Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz auch für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen, soweit diese nicht der Berufsgenossenschaft angehören.

Versicherte Leistungen

175.000 € Invalidität bei 100 % Inv., (350% Progression)
10.000 € im Todesfall
2.000 € für Heilkosten
1.000 € für Bergungskosen

Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen und der Sammelvertrag.


Die vom Land abgeschlossenen Sammelversicherungsverträge machen es nicht erforderlich, daß sich die Initiativen, Gruppen oder Projekte zur Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes gesondert anmelden müssen. Versicherungsschutz besteht für alle bürgerschaftlich Engagierte automatisch. Eine Kostenbeteiligung der Ehrenamtlichen an den Sammeiversicherungverträgen wird nicht vorgenommen.
Formulare zur Schadenmeldung unter www.ecclesia.de


ECHT GUT - Ehrenamt in Baden-Württemberg

Peter Schuster

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