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Recht |
mini-sail e.V. |
I.G.-Mini-Sail als “Ausrichter” von Veranstaltungen?
v. Harald Kossack, Richter am Finanzgericht Münster
mit Erläuterungen von Gerd Neumann
Auf Einladungen oder Terminhinweisen für Mini-Sail-Treffen ist meistens als “Veranstalter” bzw. “Ausrichter” der Name des einladenden Mitglieds zu lesen. Hin und wieder findet man jedoch auch die Angabe “IG- Mini-Sail”. Das einladende Mitglied taucht dann unter der Meldeanschrift oder als Kontaktadresse auf. Diese kleine Formulierungsfrage ist aber durchaus bedeutsam, denn es können sich in vereinsrechtlicher, haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht Probleme ergeben.
Vereinsrecht
Auch wenn wir es nicht wahrhaben wollen, rechtlich sind wir ein Verein, nämlich ein
nichtrechtsfähiger Idealverein. Normalerweise sollte uns das nicht stören. Wer immer diesen
Verein aber künftig führen wird (als Geschäftsführer, Organisator oder Ältestenrat) muß den
Mitgliedern Rechenschaft über die Einnahmen und Ausgaben abgeben. Wenn die IG-Mini-Sail als
Veranstalter eines Treffens auftritt, sind die Einnahmen (“Startgelder”) ihr
zuzurechnen und müssen, ebenso wie die Ausgaben dieses Treffens, erfaßt werden.
Haftungsproblematik
Wer als “Veranstalter” oder “Ausrichter” eines Treffens auftritt, ist
grundsätzlich für solche Schäden verantwortlich, für deren Verursachung ihn ein Verschulden
trifft. Schäden können einerseits bei den Teilnehmern oder ihren Modellen auftreten (z. B. ein
Tisch, auf dem ein Modell ausgestellt wird, bricht zusammen) und andererseits bei Dritten (z. B.
ein Zuschauer fällt vom ungesicherten Steg und verletzt sich). Sobald die
Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters nicht ausreichend erfüllt wurden, d. h. die
Möglichkeit eines Schadenseintritts vorhersehbar war und trotzdem nicht verhindert wurde, stellt
sich die Haftungsfrage. Diese Problematik kann übrigens auch auftreten, wenn der Veranstalter
nicht dafür Sorge trägt, daß Frequenzen ordnungsgemäß zugeteilt werden. Auch ein zu großes
Teilnehmerfeld bei Regatten oder die Zulassung der Teilnahme nicht ausreichend qualifizierter
Steuerleute kann u. U die Haftung des Veranstalters auslösen.
Man kann zwar als Veranstalter einen Haftungsausschluß mit den Teilnehmern vereinbaren. Ich würde es auch – ob Haftungsausschluß oder nicht - als grob anstößig und gemeinschaftswidrig empfinden, wenn ein Teilnehmer eines Mini-Sail-Treffens ein als Veranstalter tätiges anderes Mitglied auf Schadensersatz in Anspruch nehmen wollte. Ein eventueller Haftungsausschluß oder die Ächtung durch die anderen Mini-Sailors hilft aber nicht gegenüber Außenstehenden, nämlich Zuschauern.
Auch die IG-Mini-Sail kann als Organisation haften, wenn sie als “Ausrichter/Veranstalter” auftritt. Nach wohl überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist – entsprechend den Regelungen über eingetragene Vereine - ein Durchgriff auf die Privatvermögen der Mitglieder zwar nicht möglich. Diese Auffassung ist aber leider nicht unbestritten und ergibt sich auch nicht aus dem Gesetz (siehe § 54 BGB).
Steuerrechtliche Problematik
Bei einer Ausrichtung von Treffen durch die IG-Mini-Sail, der Angabe in den Einladungen, daß ein
“Startgeld” erhoben werde, der großen Anzahl von Mitgliedern, die alle potentielle
Besucher der Treffen sein können und der fehlenden Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben der
einzelnen Treffen könnte bei mißgünstig gestimmten Finanzbeamten leicht der Eindruck aufkommen,
daß die IG-Mini-Sail die steuerrechtlichen Freigrenzen überschritten hat. Entgegen
weitverbreiteter Auffassung unterliegen auch nichtrechtsfähige Vereine – wenn die
steuerrechtlichen Freibeträge überschritten sind – der Steuerpflicht (Körperschaftssteuer,
Umsatzsteuer und ggfls. Vermögenssteuer).
Fazit
Ich rege dringend an, daß die IG-Mini-sail nur bei solchen Veranstaltungen als
Ausrichter/Veranstalter” auftritt, die von allen Mitgliedern akzeptiert werden und- viel
wichtiger- bei denen die IG-Mini-Sail-Führung eine Kontrolle in tatsächlicher und finanzieller
Hinsicht hat. Dies dürfte wohl allenfalls für Jahrestreffen gelten. Diejenigen, die als
Veranstalter Mini-Sail-Treffen ausrichten möchten, müssen mit dem Risiko der Haftung leben oder
sich versichern. Für die IG-Mini-Sail dürfte eine Versicherung wohl nicht in Betracht kommen,
weil sie kein eingetragener Verein ist.