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Recht
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son-04-18; 05/2001

I.G.-Mini-Sail als “Ausrichter” von Veranstaltungen?

v. Harald Kossack, Richter am Finanzgericht Münster
mit Erläuterungen von Gerd Neumann

Auf Einladungen oder Terminhinweisen für Mini-Sail-Treffen ist meistens als “Veranstalter” bzw. “Ausrichter” der Name des einladenden Mitglieds zu lesen. Hin und wieder findet man jedoch auch die Angabe “IG- Mini-Sail”. Das einladende Mitglied taucht dann unter der Meldeanschrift oder als Kontaktadresse auf. Diese kleine Formulierungsfrage ist aber durchaus bedeutsam, denn es können sich in vereinsrechtlicher, haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht Probleme ergeben.

Vereinsrecht
Auch wenn wir es nicht wahrhaben wollen, rechtlich sind wir ein Verein, nämlich ein nichtrechtsfähiger Idealverein. Normalerweise sollte uns das nicht stören. Wer immer diesen Verein aber künftig führen wird (als Geschäftsführer, Organisator oder Ältestenrat) muß den Mitgliedern Rechenschaft über die Einnahmen und Ausgaben abgeben. Wenn die IG-Mini-Sail als Veranstalter eines Treffens auftritt, sind die Einnahmen (“Startgelder”) ihr zuzurechnen und müssen, ebenso wie die Ausgaben dieses Treffens, erfaßt werden.

Haftungsproblematik
Wer als “Veranstalter” oder “Ausrichter” eines Treffens auftritt, ist grundsätzlich für solche Schäden verantwortlich, für deren Verursachung ihn ein Verschulden trifft. Schäden können einerseits bei den Teilnehmern oder ihren Modellen auftreten (z. B. ein Tisch, auf dem ein Modell ausgestellt wird, bricht zusammen) und andererseits bei Dritten (z. B. ein Zuschauer fällt vom ungesicherten Steg und verletzt sich). Sobald die Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters nicht ausreichend erfüllt wurden, d. h. die Möglichkeit eines Schadenseintritts vorhersehbar war und trotzdem nicht verhindert wurde, stellt sich die Haftungsfrage. Diese Problematik kann übrigens auch auftreten, wenn der Veranstalter nicht dafür Sorge trägt, daß Frequenzen ordnungsgemäß zugeteilt werden. Auch ein zu großes Teilnehmerfeld bei Regatten oder die Zulassung der Teilnahme nicht ausreichend qualifizierter Steuerleute kann u. U die Haftung des Veranstalters auslösen.

Man kann zwar als Veranstalter einen Haftungsausschluß mit den Teilnehmern vereinbaren. Ich würde es auch – ob Haftungsausschluß oder nicht - als grob anstößig und gemeinschaftswidrig empfinden, wenn ein Teilnehmer eines Mini-Sail-Treffens ein als Veranstalter tätiges anderes Mitglied auf Schadensersatz in Anspruch nehmen wollte. Ein eventueller Haftungsausschluß oder die Ächtung durch die anderen Mini-Sailors hilft aber nicht gegenüber Außenstehenden, nämlich Zuschauern.

Auch die IG-Mini-Sail kann als Organisation haften, wenn sie als “Ausrichter/Veranstalter” auftritt. Nach wohl überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist – entsprechend den Regelungen über eingetragene Vereine - ein Durchgriff auf die Privatvermögen der Mitglieder zwar nicht möglich. Diese Auffassung ist aber leider nicht unbestritten und ergibt sich auch nicht aus dem Gesetz (siehe § 54 BGB).

Steuerrechtliche Problematik
Bei einer Ausrichtung von Treffen durch die IG-Mini-Sail, der Angabe in den Einladungen, daß ein “Startgeld” erhoben werde, der großen Anzahl von Mitgliedern, die alle potentielle Besucher der Treffen sein können und der fehlenden Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Treffen könnte bei mißgünstig gestimmten Finanzbeamten leicht der Eindruck aufkommen, daß die IG-Mini-Sail die steuerrechtlichen Freigrenzen überschritten hat. Entgegen weitverbreiteter Auffassung unterliegen auch nichtrechtsfähige Vereine – wenn die steuerrechtlichen Freibeträge überschritten sind – der Steuerpflicht (Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und ggfls. Vermögenssteuer).

Fazit
Ich rege dringend an, daß die IG-Mini-sail nur bei solchen Veranstaltungen als Ausrichter/Veranstalter” auftritt, die von allen Mitgliedern akzeptiert werden und- viel wichtiger- bei denen die IG-Mini-Sail-Führung eine Kontrolle in tatsächlicher und finanzieller Hinsicht hat. Dies dürfte wohl allenfalls für Jahrestreffen gelten. Diejenigen, die als Veranstalter Mini-Sail-Treffen ausrichten möchten, müssen mit dem Risiko der Haftung leben oder sich versichern. Für die IG-Mini-Sail dürfte eine Versicherung wohl nicht in Betracht kommen, weil sie kein eingetragener Verein ist.


mini-sail ahoi
Peter Schuster

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