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mini-sail e.V. |
Bei vielen minisailern herrscht die Meinung wir brauchen doch keine Versicherung!
Bisher ist bei unseren mini-sail-Veranstaltungen doch noch nie etwas Ernsthaftes passiert!
Wir betreiben doch ein ungefährliches Hobby!
Doch war da nicht vor einiger Zeit ein Beitrag von Harald Kossack im Kurier, in dem er auf die Risiken für die I.G. mini-sail hinwies?
Dies sind einige (profane?) Beispiele, für Schäden, die während einer Veranstaltung auftreten können, viele andere Risiken sind denkbar. Wenn nicht der Betroffene selbst gegenüber dem Veranstalter Schadenersatzansprüche geltend macht, so wird es dessen Sozialversicherung tun. Für berechtigte Ansprüche muß der Veranstalter geradestehen.
Sobald in einem öffentlichen Medium - Zeitung, Rundfunk, Internet - zu einem Treffen eingeladen wird, das auf einem für jeden Interessierten zugänglichem Gelände stattfindet, handelt es sich schon um eine öffentliche Veranstaltung. Bei einer öffentlichen Veranstaltung kann ein Haftungsanspruch für Schäden von unbeteiligten Dritten (Zuschauern oder auch nur zufällig anwesenden Personen) nicht wirksam ausgeschlossen werden. Die private Haftpflicht der veranstaltenden Person wird diese Risiken nicht übernehmen.
Darüber hinaus erfolgt die Freigabe von öffentlichen Gewässern für eine öffentliche Veranstaltung in der Regel nur, wenn der Veranstalter eine entsprechende Versicherung nachweisen kann. In der Vergangenheit wurde dann eine mini-sail-Veranstaltung von einem befreundeten Modellbauverein ausgerichtet.
Für Veranstaltungen des mini-sail e.V. ist dies nicht mehr notwendig. Der Verein - als juristische Person - besitzt selbst eine eigene Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Was leistet die Veranstalterhaftpflichtversicherung jedoch nicht?
Sie haftet nicht für die Schäden, die durch einen Teilnehmer der Veranstaltung verursacht werden.
Fügt jemand durch sein Modell einem Dritten (Zuschauer oder auch Modellbaukollege) einen Schaden
zu, so haftet er bzw. seine private Haftpflichtversicherung für den dadurch entstandenen Schaden.
Für diejenigen, die Veranstaltungen für uns alle organisiert ist es gut zu wissen, daß der Verein
für den Fall der Fälle versichert ist.
Wir alle hoffen aber, daß der mini-sail e.V. seine Veranstalterhaftpflicht nie in Anspruch nehmen
muß.
Übrigens:
Bei allen Bildern auf dieser Seite würde bei einem bleibenden Schaden nicht die
Veranstalter-Haftpflichtversicherung einspringen sondern allenfalls die
Privat-Haftplichtversicherung der einzelnen Teilnehmer! Und dies als Privathaftpflicht natürlich
nicht auf öffentlichen Veranstaltungen.