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son-02-01.htm; aus Mini-Sail-Kurier 02/2000
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Wegerecht bei Segelschiffen

Ein Beitrag von Bernd Bund

Immer wieder kommt es auf unseren Modellteichen aus den unterschiedlichsten Gründen zu vermeidbaren Kollisionen, besonders wenn viele unterschiedlich große Schiffe unterwegs sind.

Die drei grundlegenden Regeln:
Überholer dürfen das überholte Fahrzeug nicht zum Ausweichen zwingen (als Überholmanöver gilt es, wenn das überholte Fahrzeug den Überholer mehr als 112,5° von seiner Kiellinie sieht)
Backbordbug vor Steuerbordbug
Lee vor Luv
sind oft genug publiziert worden.

Es gibt aber noch weitere Regeln:
Manövrierunfähige Schiffe haben Wegerecht. Was ist manövrierunfähig? Mein Bootskurslehrer: Maschine kaputt, Ruder kaputt. Auf unsere Modelle bezogen gilt das auch für Schiffe mit Windenausfall oder Funktionsstörung. Manövrierbehinderte Schiffe haben ebenfalls Wegerecht. Hier ist die Definition nicht so eindeutig, aber als Kapitän einer wendigen Yacht sollte man überlegen, ob man ein großes schweres Rahschiff zum Ausweichmanöver zwingt. Dann gibt es noch tiefgangbehinderte Schiffe, Fischer bei der Arbeit, Saugbagger bei der Arbeit und andere, die auf unseren Modellteichen nicht so die ganz große Rolle spielen dürften.

Eine wichtige Regel gibt es noch:

Wenn der Kurshalter merkt, daß der Ausweichpflichtige seiner Ausweichpflicht nicht nachkommt, hat er den Anderen zu warnen und wenn das auch nicht hilft, hat er auf geeignete Weise auszuweichen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß nicht alle Modellkapitäne die Wegerechtssegelei beherrschen.

Was tun, wenn es zur Kollision gekommen ist ? Meistens haben wir ja Glück und es ist überhaupt nichts passiert. Es kommt aber auch vor, daß sich Schiffe ineinander verhaken, insbesondere mit dem Vorgeschirr. Bei wenig Wind heißt das oberste Gebot: Ruhe bewahren. Auf keinen Fall eine gewaltsame Trennung herbeiführen, z.B. vom Beiboot aus. Dabei ging schon so mancher Bugspriet zu Bruch! Das größere Schiff wird in der Lage sein, mit dem Kleineren und der nötigen Vorsicht das Ufer anzusteuern. Eine Absprache der beiden Kapitäne über die nun durchzuführenden Manöver ist anzuraten. Ein solcher „Schleppzug” ist sicher als manövrierbehinder anzusehen, also gilt für die Anderen: Abstand halten!

Und damit kommen wir zu dem Bild (=Titelbild, Anm. d. Red.) auf dem unseres Peter Schusters Walfänger gleich zwei „Opfer” aufgespießt hat,
das eine weit draußen vorsätzlich aufgespießt weil der Empängerakku leer war
und kurz bevor das rettende Ufer erreicht war, meinte da so ein Azubi der dabei war das richtige Computerprogramm für sein Modell zu enträtseln, fuhr mit dem Hilfsantrieb solange vor der „Rettungsaktion” hin und her bis er auch mit aufgespießt war. Die Skipper beider Havaristen bedankten sich danach ausdrücklich.
Ernsthafte Schäden hat es dabei aber nicht gegeben, es war wenig Wind. Zum Glück hatte eine Besucherin; Cornelia Fischer, den Fotoapparat schußbereit.

Letzter Absatz (zum Bild) wurde vom Webmaster als Betroffener richtiggestellt!
Bernd Bund
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